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Solarstrom selbst verbrauchen

Solarstrom selbst verbrauchen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Vergütungen für Solarstrom


Das EEG regelt die Erzeugung und Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in Deutschland. Jeder, der eine Anlage zur Erzeugung von sauberen Strom aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie betreibt, hat den Anspruch darauf, diesen Strom ins öffentliche Netz einspeisen zu können und vergütet zu bekommen. Daneben kann er den Strom auch direkt selbst nutzen, was sich angesichts steigender Strompreise immer mehr rechnet.

EEG-Vergütungssätze


Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der eab solar keine Gewähr.

EEG — feste Einspeisevergütung in der Übersicht (Basis)


Ohne Direktvermarktung / Vergütungssätze bei Inbetriebnahme nach dem 01.01.2017 für Anlagen, die keine Erlöse aus der Direktvermarktung erzielen.

EEG — Vergütungsübersicht mit Erlösen aus Direktvermarktung


Mit Direktvermarktung / Direktvermarktung von Solarstrom ist seit dem 01.08.2014 verpflichtend für alle PV-Neuanlagen mit einer Leistung über 500 kilowattpeak, seit dem 01.01.2016 ab einer Leistung von 100 kWp.


Einspeisevergütungen*

*Quelle: BSW (Stand: 12.10.2020, alle Angaben ohne Gewähr)
EEG 2017 – feste Einspeisevergütungen im Überblick

Erlösobergrenzen*

*Quelle: BSW (Stand: 12.10.2020, alle Angaben ohne Gewähr)
EEG 2017 – Erlösobergrenzen im Sinne des Marktprämienmodells