Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Vergütungen für Solarstrom
Das EEG regelt die Erzeugung und Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in Deutschland. Jeder, der eine Anlage zur Erzeugung von sauberen Strom aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie betreibt, hat den Anspruch darauf, diesen Strom ins öffentliche Netz einspeisen zu können und vergütet zu bekommen. Daneben kann er den Strom auch direkt selbst nutzen, was sich angesichts steigender Strompreise immer mehr rechnet.
EEG-Vergütungssätze
Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der eab solar keine Gewähr.
EEG — feste Einspeisevergütung in der Übersicht (Basis)
Ohne Direktvermarktung / Vergütungssätze bei Inbetriebnahme nach dem 01.01.2017 für Anlagen, die keine Erlöse aus der Direktvermarktung erzielen.
EEG — Vergütungsübersicht mit Erlösen aus Direktvermarktung
Mit Direktvermarktung / Direktvermarktung von Solarstrom ist seit dem 01.08.2014 verpflichtend für alle PV-Neuanlagen mit einer Leistung über 500 kilowattpeak, seit dem 01.01.2016 ab einer Leistung von 100 kWp.
Einspeisevergütungen*
*Quelle: BSW (Stand: 12.10.2020, alle Angaben ohne Gewähr)
Erlösobergrenzen*
*Quelle: BSW (Stand: 12.10.2020, alle Angaben ohne Gewähr)